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Mitglied des Vereins ...

können natürliche und juristische Personen sowie Personenver­einigungen sein, von denen eine Förderung der Zwecke des Vereins zu erwarten ist.

In der Satzung ist festgeleg:

 

Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke (Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege) im Sinne des 3. Abschnittes der Abgaben­ordnung 1977 (§§ 51 bis 68 AO).

Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch sonst keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

Die Mitglieder haben keinen Anspruch auf Anteile an dem Vermögen.

Der Eintritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand innerhalb von 4 Wochen.

Jedem Neumitglied ist ein Exemplar der Satzung des Vereins auszuhändigen.

Die Mitgliedschaft endet durch: Austritt, Ausschluss oder Tod.

Der Austritt kann nur zum Jahrende erklärt werden und entbindet nicht von bis dahin auflaufenden Verpflichtungen. Rechtswirksamkeit des Austritts setzt voraus, dass die schriftliche Austrittserklärung bis zum 30. November beim Vorstand eingegangen ist.

Was tun wir?

Wir beraten und helfen Menschen mit Koronarer Herzkrankheit, die durch umfassende Lebensstiländerung ihre Krankheit selbst beeinflussen und mit möglichst wenig Medikamenten und ohne Ballondehnung, Stent und Operation leben wollen.

 

Angelmoos 13  •  78126 Königsfeld
T: 07725 - 9155874   F: 07725 - 917918

Mitgliedschaft im Verein

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